Leistungen

Behandelt werden können Kinder und Jugendliche bis zum 21 Lebensjahr. Bezugspersonen können in die Behandlung mit einbezogen werden. Hierfür gibt es ein gesondertes Stundenkontingent. 

 

Genau wie ÄrztInnen unterstehen auch PsychotherapeutInnen der Schweigepflicht.


Psychotherapeutische Sprechstunde

 

Die Sprechstunde dient der Abklärung und Beratung, ob eine Therapie notwendig ist. Es sind insgesamt bis zu 5 Psychotherapeutische Sprechstunden möglich. Aus organisatorischen Gründen finden die Psychotherapeutischen Sprechstunden oft an Vormittagen statt.

Probatorische Sitzung

 

Sollte in der/den Sprechstunden bei Ihnen, bzw. Ihrem Kind Therapiebedarf festgestellt werden, dienen die Probatorischen Sitzung der tiefergehenden Diagnostik, der Prüfung von Therapiemotivation, der Therapievorbereitung und der Therapieplanung. Es sind insgesamt bis zu 6 Probatorische Sitzungen möglich.

Einzeltherapie

Bei der Krankenkasse beantragt werden können:

  • Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie 1 = 12 Therapiestunden
  • Kurzzeittherapie 2 = 12 Therapiestunden
  • Umwandlung in Langzeittherapie = weitere 21 Therapiestunden
  • Verlängerung = weitere 35 Therapiestunden
  • Elterngespräche und Familientermine finden jeweils nach Absprache statt.

Gruppentherapie

Gruppen werden u.a. zu folgenden Themen angeboten:

  • Gruppentraining sozialer Kompetenzen (GSK) nach Hinsch & Pfingsten
  • Rational-Emotives Gruppentraining (Denken-Fühlen-Handeln)
  • Achtsamkeits- und Genusstraining
  • Anti-Stress-Training
  • Mutig werden mit Till Tiger
  • spezifische Gruppen, z.B. zu Angst, Depression, Essstörungen
  • Elterntrainings

Kosten

Für gesetzlich Versicherte:

Durch die vertragspsychotherapeutische Tätigkeit bei der Kassenärtzlichen Vereinigung Bayerns übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Nach der Kennenlern- und Diagnostikphase werden Sie von mir bei dem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unterstützt. Durch meinen Versorgungsauftrag behandle ich in meiner Praxis überwiegend KassenpatientInnen. 

 

Für privat Versicherte:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind individuell sehr unterschiedlich. Manche Krankenkassen verlangen ein Antragsverfahren, manche bewilligen auch ein bestimmtes Stundenkontingent ohne Antrag. Die Empfehlung lautet: rufen Sie bei der eigenen Krankenkasse an und fragen Sie nach. Bei Anteiliger Kostenübernahme über die Beihilfe wird i.d.R. ein Antrag verlangt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Eine Auflistung der Honorare können Sie vorab anfordern. 

 

Für Selbstzahler:

Die Rechnung für Therapiestunden wird direkt an Sie gestellt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Eine Auflistung der Honorare können Sie vorab anfordern. Die Anzahl der Stunden ist flexibel und kann ganz Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden.